AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle Dienstleistungen, die ClaasTours, Inh. Claas Gnauck, Schillerpromenade 3, 12049 Berlin anbietet. Für Verträge mit ClaasTours gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen.

§ 2 Anfragen, Buchungen und Leistungen etc.
Anfragen und Buchungen können telefonisch, per E-Mail oder per Brief erfolgen. ClaasTours benötigt dazu folgende Angaben:

- Angaben bezüglich Art und Dauer der gewünschten Leistung,
- Ansprechpartner mit Adresse, Telefonnummer und Email-Adresse,
- gewünschtes Datum, Art, Dauer und sonstige spezielle Wünsche und Interessen der Tour 
- Art der Gruppe (Firmengruppe, Schulklasse etc.) 
- Angaben über die voraussichtliche Teilnehmerzahl.

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der bestätigten Anmeldung und dem für die Gruppe gefertigten Programm. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch ClaasTours. Bei Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Uhrzeit bzw. Verspätung von mehr als 30 Minuten entfällt der Leistungsanspruch. ClaasTours behält sich vor, aus Gründen wie z.B. höherer Gewalt das Programm geringfügig zu ändern. Veränderungen kann der Guide vor Ort auch treffen, wenn die Veranstaltung den örtlichen Gegebenheiten angepasst werden muss. Den von ClaasTours organisierten und durchgeführten Touren kann sich grundsätzlich jedermann anschließen, sofern für das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkung nach Alter oder Geschlecht oder sonstigen persönlichen Voraussetzungen angegeben ist.

§ 3 Vertragsinhalte und Pflichten
Mängel sind ClaasTours gegenüber unverzüglich anzuzeigen, um Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen alle Ansprüche des Kunden aus dem Vertrag, soweit eine zumutbare Abhilfe durch ClaasTours möglich gewesen wäre. 

§ 4 Stadtführungen
Stadtführungen werden bei jedem Wetter durchgeführt, außer die Sicherheit der Teilnehmer ist gefährdet. Radtouren können wetterbedingt z.B. durch einem Stadtrundgang ersetzt werden. Bei den Radtouren empfiehlt sich ein Kopfschutz, den wir auf Anfrage bereitstellen. Alle Teilnehmer tragen selbst das allgemeine Lebensrisiko, daß die Teilnahme am Straßenverkehr mit sich bringt, sind für die Einhaltung der Verkehrsregeln selbst verantwortlich. Vor Beginn jeder Führung wird seitens ClaasTours eine Belehrung durchgeführt. Die Einschätzung Ihrer körperlichen Eignung und des Leistungsvermögens obliegt jedem Teilnehmer selbst. ClaasTours ist berechtigt einzelne Teilnehmer der Gruppe auszuschliessen wenn diese sich grob fehlverhalten, behält jedoch den Anspruch auf den Gesamtpreis.

§ 5 Zahlungsbedingungen
Die Zahlung kann vor und nach Durchführung der bestellten Leistung erfolgen. Ob und in welcher Höhe eine Anzahlung erforderlich und wann diese fällig ist, wird auf der Buchungsbestätigung gesondert angegeben. ClaasTours kann vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag kündigen wenn der vereinbarte Preis ungeachtet einer Mahnung nicht vertragsgemäß bezahlt wird.

§ 6 Umbuchung, Storno und Rücktritt etc.
Der Kunde kann jederzeit nach den Bestimmungen des abgeschlossenen Vertrages vor Leistungsbeginn zurücktreten, wobei Stornogebühren von bis zu 100% des vereinbarten Preises anfallen können. Stornierung und Umbuchungen sollten nur schriftlich erfolgen.

Stornogebühren:
vom 14.bis 7. Tag vor Leistungsbeginn 25%
vom 6. bis 2. Tag vor Leistungsbeginn 50%
am Tag vor Leistungsbeginn 75%
am Tag der Leistung 100% des Preises.

Gegebenenfalls kann ClaasTours dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Änderungen des Tour- bzw. Veranstaltungstermins, der Personen der Teilnehmer oder sonstiger Leistungen gelten als Umbuchung.

§ 7 Leistungen und Leistungsänderungen
Abweichungen vom vertraglich vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von ClaasTours nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind, sind nur zulässig, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des vereinbarten Programms nicht beeinträchtigen.

§ 8 Haftung
ClaasTours haftet für die gewissenhafte Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. 

§ 9 Haftungsbegrenzung
Bei Schäden, die nicht Körperschäden sind, haftet ClaasTours nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften und bei einer Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von ClaasTours auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden, und ist in jedem Fall begrenzt auf die Höhe des dreifachen Preises der vermittelten Leistung. ClaasTours haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter vermittelt werden (z.B. Touren anderer Anbieter, Restaurants, Theater-, Museums- oder Ausstellungsbesuche, Bahnfahrten oder Busanmietung usw.) und die in der Veranstaltungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Eine Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen ClaasTours ist ausgeschlossen. Dies betrifft Ansprüche aus dem Vertrag und im Zusammenhang mit der Durchführung und Abwicklung des Vertrages, sowie aus unerlaubter Handlung. Auch die gerichtliche Geltendmachung vorbezeichneter Ansprüche des Kunden durch Dritte im eigenen Namen ist unzulässig. ClaasTours haftet im Rahmen dieses Vertrages nicht für die Folgen höherer Gewalt. Dazu gehören Anordnungen von Behörden, Kriege, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroranschläge, Feuer, Überschwemmungen, Stromausfälle, Unfälle, Sturm, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, von denen die Dienste von ClaasTours oder deren vermittelten Leistungsträgern beeinflusst werden. Bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen in Folge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen hat der Kunde keinen Erstattungsanspruch. ClaasTours übernimmt keine Haftung für verschmutzte Kleidung, Unfälle oder Gepäckverlust bei den Touren. Für Schäden, die sich Kunden gegenseitig zufügen, haften diese selbst.

§ 10 Mitwirkungspflicht
Die Teilnehmer/innen sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Die Teilnehmer/innen sind insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich ClaasTours mitzuteilen. Die Teilnehmer/innen verpflichten sich, die Hausordnung der gebuchten Leistungsträger zu beachten. Dies gilt auch für die Bedingungen der Busunternehmer, die auf Verlangen eingesehen werden können.

§ 11 Datenschutz
Die Sicherheit und der Schutz der Daten der Kunden ist ClaasTours ein besonderes Anliegen. ClaasTours verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten. ClaasTours weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nicht umfassend gewährleistet werden kann. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt insofern der Kunde selbst Sorge. Im Rahmen des Auftrages und der Abwicklung werden personenbezogene Daten gespeichert und genutzt. ClaasTours verpflichtet sich, gespeicherte Daten nicht an außenstehende Dritte weiterzugeben.

§ 12 Teilunwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

ClaasTours / Claas Gnauck, Schillerpromenade 3, 12049 Berlin
Berlin, März 2020 
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